Pinkwart: Änderung des Stammzellgesetzes bringt mehr Rechtssicherheit, aber nicht mehr Forschungsfreiheit

Andreas Pinkwart (Düsseldorf, 11.04.2008) Der Bundestag hat am Freitag eine Neuregelung des Stammzellengesetzes beschlossen. Dabei wird der Stichtag für den Import embryonaler Stammzellen vom 1. Januar 2002 auf den 1. Mai 2007 verschoben. Der nordrhein-westfälische FDP-Landeschef und stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Andreas PINKWART zeigte sich vom Ergebnis der Abstimmung enttäuscht. "So sehr ich die Entscheidung als Gewissensentscheidung eines jeden einzelnen respektiere, so sehr ist doch das Ergebnis und die einmalige Verschiebung des Stichtags halbherzig." Er sprach sich für die Aufhebung der Stichtagsregelung und der Strafandrohung gegen Wissenschaftler aus, die zusammen mit ausländischen Kollegen an embryonalen Stammzellen forschen.
Nach Ansicht von Pinkwart ist die bloße Verschiebung des Stichtags "nur die zweitbeste Lösung". Es gebe in Deutschland nun einmal eine "sehr schwierige Diskussion", so der FDP-Landeschef mit Blick auf die Frage nach der ethischen Vertretbarkeit der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen. Zur Sicherung des Forschungsstandorts Deutschlands und der Forschungsfreiheit sei eine Liberalisierung der geltenden Gesetzgebung aber unerlässlich, sagte Pinkwart.
"Zwar wurden in der Debatte die Defizite der bestehenden Regelung deutlich, mit der heutigen Entscheidung wurde jedoch die Chance auf eine neue rechtliche Grundlage vertan, die eine verantwortungsvolle Forschung mit embryonalen Stammzellen auf internationalem Niveau in Deutschland ermöglicht." Die Entscheidung sei mehr Bremse als Motor für die Weiterentwicklung der deutschen Stammzellforschung, so der nordrhein-westfälische Innovationsminister Pinkwart.
Positiv wertete Pinkwart die Beschränkung des Geltungsbereichs des Stammzellengesetzes auf das Inland: "Für deutsche Forscher ist das dann ein Vorteil, wenn sie im Ausland forschen oder mit ausländischen Wissenschaftlern kooperieren. Sie können zukünftig ohne Einschränkung alle verfügbaren Stammzelllinien nutzen, ohne sich in Deutschland strafbar zu machen.“ Kritik übte der Minister an der einmaligen Stichtagsverschiebung. Für die Grundlagenforschung in Deutschland sei die Verschiebung des Stichtags auf den 1. Mai 2007 besser als nichts. Für die medizinische Anwendungsforschung und klinische Erprobung bedeute der neuerliche Stichtag jedoch "Steine statt Brot". Denn wer zukünftig in Deutschland an embryonalen Stammzellen forschen wolle, müsse ins Ausland gehen oder wäre auf jene Linien reduziert, die bis zu dem Stichtag vorlagen. "Eine Entwicklungsperspektive für die Zukunft gibt es nicht. Das ist für den Forschungsstandort Deutschland bitter und birgt die Gefahr, international den Anschluss an die Spitzenforschung zu verlieren", so Pinkwart.
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