Brockes: Ladenöffnungszeitengesetz schnell und gründlich gemacht

Landtagsfraktion

Das Ladenöffnungsgesetz NRW wurde am Mittwoch in zweiter Lesung im nordrhein-westfälischen Landtag diskutiert. Es erlaubt Geschäftsbesitzern ihre Läden ab dem 21. November an sechs Tagen der Woche rund um die Uhr zu öffnen. Angesichts des reibungslosen Gesetzgebungsverfahren lobte der wirtschaftspolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Dietmar BROCKES, das Koalitionsbündnis für "Schnelligkeit als auch Gründlichkeit" im Gesetzgebungsprozess. Das neue Gesetz habe in "mehrfacher Hinsicht Symbolcharakter" beim Versuch "den Anschluss an die wirtschaftliche Entwicklung" in Deutschland herzustellen, betonte Brockes.

"Die schwarz-gelbe Koalition dokumentiert mit dem Ladenöffnungsgesetz, dass sie Vertrauen in die Menschen hat", lobte Brockes. Der Liberale ist überzeugt, "dass die Kunden und Einzelhändler, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber verantwortungsbewusst mit den neuen Freiheiten umgehen werden". Er hielt der rot-grünen Vorgängerregierung vor, dass dort "das Misstrauen gegenüber Bürgern und Unternehmen an erster Stelle" stand".

Dietmar Brockes
Dietmar Brockes
Bereits bei der Vorlage des Gesetzes durch den Wirtschaftsausschuss des Landtages hatte Brockes hervorgehoben: "Damit bekommen die Bürger und Einzelhändler in Nordrhein-Westfalen ein großes Stück Freiheit zurück, das ihnen der Staat bisher vorenthalten hat. Der Staat schreibt seinen Bürgern künftig nicht mehr vor, wann sie einzukaufen oder ihre Geschäfte zu schließen haben."

CDU und FDP haben bei der Gesetzesgebung auf die Kritik von Kirchen und Gewerkschaften reagiert und den Gesetzesvorschlag an einigen Punkten überarbeitet. Vor allem beim Sonntagsschutz wurde nachgebessert. So dürfen sonntags lediglich Floristen, Zeitschriftenhändler und Bäckereien öffnen und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, auch Verkaufsstellen mit Waren zum sofortigen Verzehr oder Gebrauch.

Des weiteren wird den Kommunen jetzt die Möglichkeit eröffnet, einen der vier Adventssonntage für den Verkauf freizugeben. "Dies kommt insbesondere den Einzelhändlern zugute, die bisher durch die verschlossene Ladentür mit ansehen mussten, wie die Kunden ihr Geld auf dem Weihnachtsmarkt ausgeben", so Brockes.

"Mit den Änderungen haben die Regierungsfraktionen die berechtigten Anregungen und Verbesserungsvorschläge von Kirchen, Verbänden und Gewerkschaften aufgegriffen", erklärte Brockes am Dienstag in Düsseldorf. Das Ladenöffnungsgesetz NRW stelle vorbildlich unter Beweis, dass die Interessen der Kunden und des Einzelhandels mit denen der Arbeitnehmer zu einem vernünftigen Ausgleich gebracht werden könnten. Der FDP-Wirtschaftspolitiker betonte, dass das Gesetz mit der Formel "6 mal 24" darauf abziele, die Rechtslage an die veränderten Arbeits-, Lebens- und Konsumgewohnheiten der Menschen anzupassen.

Das Gesetz wird am 21. November 2006 in Kraft treten.