Mehr Sicherheit für Patienten - Weniger Bürokratie
Berlin, 01. Februar 2012
Das Bundeskabinett hat der Novelle der Apothekenbetriebsordnung zugestimmt. Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) betonte: "Wir bauen überflüssige Regelungen ab. Wir modernisieren die Apotheken- betriebsordnung, wir passen sie an eine inzwischen veränderte Realität an." FDP-Gesundheitsexperte Heinz Lanfermann lobte: "Dabei sind in allererster Linie die Patienten die Gewinner, weil die Qualitätsstandards in der Arzneimittelversorgung auf höchstem Niveau gesichert werden."
"Mit der Novellierung der Apothekenbetriebsordnung sorgt die christlich-liberale Koalition weiter für Qualitätssteigerung und Bürokratieabbau im Gesundheitswesen", so Lanfermann weiter. Mit den verbindlichen Regelungen zum Qualitätsmanagementsystem stelle die Koalition sicher, dass die Apotheken zukünftig ihre Kunden "noch besser über die Risiken und Nebenwirkungen beraten und gleichzeitig etwaige Herstellungsprozesse dokumentieren und nachvollziehbar gestalten müssten."
Bürokratie abgebaut - Freiberuflichkeit gestärkt
Besserer Service und Qualitätssicherung würden auch dadurch sinnvoll verknüpft, dass der Botendienst generell erlaubt wird. "Dieser muss aber weiterhin eine individuelle Beratung durch pharmazeutisches Personal beinhalten", unterstrich Lanfermann. Er hob hervor, dass daneben auch "überholte bürokratische Hürden" abgebautund die Freiberuflichkeit der Apotheker gestärkt würden.
"Wir Liberale haben beispielsweise die detaillierten Vorgaben zu wissenschaftlichen Hilfsmitteln und Gerätschaften aus der Apothekenbetriebsordnung gestrichen und in die Verantwortung der Apotheker gegeben", führte Lanfermann aus. Damit könne dem wissenschaftlichen Fortschritt besser Rechnung getragen werden als mit starren Regelungen.
Bahr: Die Apothekenbetriebsordnung ist so etwas wie das Grundgesetz für Apotheken
Mit der Verabschiedung der Novelle der Apothekenbetriebsordnung sieht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Rolle und Bedeutung der inhabergeführten Apotheke „eindeutig“ gestärkt. Im Interview mit DAZ.online sagte Bahr: „Ich sehe in der Betriebsordnung ganz eindeutig eine Stärkung der inhabergeführten Apotheke. Wir stellen den Grundgedanken der Beratung durch den Apothekeninhaber in den Mittelpunkt."
Bahr unterstrich: "Die Apothekenbetriebsordnung ist so etwas wie das Grundgesetz für Apotheken." Da werde ein Rahmen vorgegeben und nicht jedes Detail geregelt. "Wir wollen, dass jeder Patient, der ein Arzneimittel bezieht, Anspruch auf eine gute Beratung erhält. Egal ob er das Arzneimittel in einer Offizin-Apotheke erhält oder über eine Versandapotheke bezieht." Wichtig sei, dass die Beratung im Mittelpunkt stehe und auch tatsächlich in Anspruch genommen werden könne.
Novelle der Apothekenbetriebsordnung im Kabinett
Das Bundeskabinett hat die Novelle der Apothekenbetriebsordnung von Minister Bahr (Ministerverordnung) zur Kenntnis genommen. Der Verordnungsentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Die geltende Apothekenbetriebsordnung wurde 1987 in Kraft gesetzt. Sie regelt die sichere und gute Arzneimittelversorgung durch Apotheken. Das umfasst die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, aber auch ihre Abgabe und die Beratung und Information von Patientinnen und Patienten. Eine Novellierung der Verordnung ist notwendig geworden, um sie an neue Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis anzupassen.
So sind immer wieder in Apotheken hergestellte Arzneimittel beanstandet worden, weil deren Qualität nicht stimmte. Mit den vorgesehenen Regelungen zur verbesserten Dokumentation bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln soll die Qualität dieser Arzneimittel erhöht und eine Nachvollziehbarkeit der Rezepturherstellung ermöglicht werden.
Bürokratie abgebaut - Freiberuflichkeit gestärkt
Besserer Service und Qualitätssicherung würden auch dadurch sinnvoll verknüpft, dass der Botendienst generell erlaubt wird. "Dieser muss aber weiterhin eine individuelle Beratung durch pharmazeutisches Personal beinhalten", unterstrich Lanfermann. Er hob hervor, dass daneben auch "überholte bürokratische Hürden" abgebautund die Freiberuflichkeit der Apotheker gestärkt würden.
"Wir Liberale haben beispielsweise die detaillierten Vorgaben zu wissenschaftlichen Hilfsmitteln und Gerätschaften aus der Apothekenbetriebsordnung gestrichen und in die Verantwortung der Apotheker gegeben", führte Lanfermann aus. Damit könne dem wissenschaftlichen Fortschritt besser Rechnung getragen werden als mit starren Regelungen.
Bahr: Die Apothekenbetriebsordnung ist so etwas wie das Grundgesetz für Apotheken
Mit der Verabschiedung der Novelle der Apothekenbetriebsordnung sieht Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) die Rolle und Bedeutung der inhabergeführten Apotheke „eindeutig“ gestärkt. Im Interview mit DAZ.online sagte Bahr: „Ich sehe in der Betriebsordnung ganz eindeutig eine Stärkung der inhabergeführten Apotheke. Wir stellen den Grundgedanken der Beratung durch den Apothekeninhaber in den Mittelpunkt."
Bahr unterstrich: "Die Apothekenbetriebsordnung ist so etwas wie das Grundgesetz für Apotheken." Da werde ein Rahmen vorgegeben und nicht jedes Detail geregelt. "Wir wollen, dass jeder Patient, der ein Arzneimittel bezieht, Anspruch auf eine gute Beratung erhält. Egal ob er das Arzneimittel in einer Offizin-Apotheke erhält oder über eine Versandapotheke bezieht." Wichtig sei, dass die Beratung im Mittelpunkt stehe und auch tatsächlich in Anspruch genommen werden könne.
Novelle der Apothekenbetriebsordnung im Kabinett
Das Bundeskabinett hat die Novelle der Apothekenbetriebsordnung von Minister Bahr (Ministerverordnung) zur Kenntnis genommen. Der Verordnungsentwurf bedarf der Zustimmung des Bundesrates.
Die geltende Apothekenbetriebsordnung wurde 1987 in Kraft gesetzt. Sie regelt die sichere und gute Arzneimittelversorgung durch Apotheken. Das umfasst die Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln, aber auch ihre Abgabe und die Beratung und Information von Patientinnen und Patienten. Eine Novellierung der Verordnung ist notwendig geworden, um sie an neue Entwicklungen und Erfahrungen aus der Praxis anzupassen.
So sind immer wieder in Apotheken hergestellte Arzneimittel beanstandet worden, weil deren Qualität nicht stimmte. Mit den vorgesehenen Regelungen zur verbesserten Dokumentation bei der Herstellung von Rezepturarzneimitteln soll die Qualität dieser Arzneimittel erhöht und eine Nachvollziehbarkeit der Rezepturherstellung ermöglicht werden.
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