Liberale begrüßen Ende des staatlichen Glücksspielmonopols
Düsseldorf, 08. September 2010

Joachim Stamp Mehr Auswahl für Wettfreunde: Der Europäische Gerichtshof hat das staatliche Monopol für Glücksspiele und Sportwetten in Deutschland für unzulässig erklärt. Die Entscheidung habe „Klarheit und Verlässlichkeit in den seit langem umstrittenen Glücksspielmarkt gebracht“, sagte der sportpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Ingo Wolf. Der FDP-Generalsekretär in NRW, Joachim Stamp, forderte die Landesregierung dazu auf, jetzt ein Konzessionsmodell einzuführen, das private Anbieter auf dem Wettmarkt zulässt.
Glücksspiele liegen nicht mehr nur in staatlicher Hand: Die EU-Richter in Luxemburg haben am Dienstag die Monopolregelung des Glücksspielstaatsvertrages von 2007 für „nicht mehr gerechtfertigt“ erklärt. Die bisherige Praxis in Deutschland verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit. „Der deutsche Glücksspielstaatsvertrag erfüllt seine Funktion nicht“, sagte Joachim Stamp. Staatliche Anbieter würden das Glücksspiel bewerben und nicht die Spielsucht bekämpfen wie es gesetzlich vorgeschrieben ist. So gebe es „keine glaubhafte Begründung für diese staatliche Monopolstellung“.
Urteil bringt Klarheit auf dem Wettmarkt
Bislang durfte in Deutschland nur der Staat Glücksspiele anbieten. Diese Regelung führte in den vergangenen Jahren zu einem Rechtsstreit zwischen staatlichen Anbietern, Bundesländern und privaten Unternehmen. Der Staat ging unter anderen mit Sanktionen gegen Online-Plattformen wie „bwin“
Ingo Wolf oder „Tipp 24“ vor. So war „bwin“ die Trikotwerbung für Bundesliga-Vereine in Deutschland untersagt worden. Vor dem Europäischen Gerichtshof hatte schließlich die „Winner Wetten GmbH“ gegen die deutsche Regelung geklagt – mit Erfolg.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bringe endlich Klarheit und Verlässlichkeit in den umstrittenen Glücksspielmarkt, erklärte Ingo Wolf. „Das Wett-Durcheinander in einer rechtlichen Grauzone zwischen halblegalen privaten und offensiv beworbenen staatlichen Anbietern hat endlich ein Ende gefunden.“ Das begrüße die FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich.
Konzessionsmodell einführen - Einnahmen in Suchtprävention und Sportförderung stecken
Stamp fordert die rot-grüne Landesregierung auf, das Urteil aus Luxemburg jetzt umzusetzen und „eine Initiative zur Liberalisierung des Glücksspielmarkts einzubringen“. Es sollte eine Konzessionsmodell eingeführt werden, das private Anbieter zulässt – „auch im Internet“. Daraus resultierende Einnahmen des Landes sollten zur Aufklärung und Bekämpfung von Spielsucht verwendet werden. Zudem sollte dafür gesorgt werden, „dass auch zukünftig die Förderung des Sports, die das Land aus den Mitteln der Sportwetten bereitstellt, in unveränderter Höhe zugesichert wird“, so Wolf.
Urteil bringt Klarheit auf dem Wettmarkt
Bislang durfte in Deutschland nur der Staat Glücksspiele anbieten. Diese Regelung führte in den vergangenen Jahren zu einem Rechtsstreit zwischen staatlichen Anbietern, Bundesländern und privaten Unternehmen. Der Staat ging unter anderen mit Sanktionen gegen Online-Plattformen wie „bwin“

Ingo Wolf oder „Tipp 24“ vor. So war „bwin“ die Trikotwerbung für Bundesliga-Vereine in Deutschland untersagt worden. Vor dem Europäischen Gerichtshof hatte schließlich die „Winner Wetten GmbH“ gegen die deutsche Regelung geklagt – mit Erfolg.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes bringe endlich Klarheit und Verlässlichkeit in den umstrittenen Glücksspielmarkt, erklärte Ingo Wolf. „Das Wett-Durcheinander in einer rechtlichen Grauzone zwischen halblegalen privaten und offensiv beworbenen staatlichen Anbietern hat endlich ein Ende gefunden.“ Das begrüße die FDP-Landtagsfraktion ausdrücklich.
Konzessionsmodell einführen - Einnahmen in Suchtprävention und Sportförderung stecken
Stamp fordert die rot-grüne Landesregierung auf, das Urteil aus Luxemburg jetzt umzusetzen und „eine Initiative zur Liberalisierung des Glücksspielmarkts einzubringen“. Es sollte eine Konzessionsmodell eingeführt werden, das private Anbieter zulässt – „auch im Internet“. Daraus resultierende Einnahmen des Landes sollten zur Aufklärung und Bekämpfung von Spielsucht verwendet werden. Zudem sollte dafür gesorgt werden, „dass auch zukünftig die Förderung des Sports, die das Land aus den Mitteln der Sportwetten bereitstellt, in unveränderter Höhe zugesichert wird“, so Wolf.
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