Eine allgemeine Dienstpflicht ist verfassungswidrig

Düsseldorf, 30. August 2010

Marco Buschmann
Marco Buschmann
Im Zuge der Bundeswehrreform läuft alles auf eine Aussetzung der Wehrpflicht hinaus. Einige Stimmen fordern nun, stattdessen eine allgemeine Dienstpflicht einzuführen. Diese hält der FDP-Bundestagsabgeordnete und Rechtsexperte Marco Buschmann jedoch für verfassungswidrig. Das Grundgesetz lasse nur den Wehrdienst und seinen Ersatzdienst zu. Ohnehin sieht der Liberale für den Vorschlag keine Mehrheiten.

Laut Buschmann erlaubt das Grundgesetz nur zwei Ausnahmen von der Freiheit von Zwangsdiensten: "Das sind zum einen herkömmliche, also bereits seit langem übliche Dienstleistungspflichten." Damit wollte der Verfassungsgeber traditionelle Pflichten, wie man sie zum Beispiel im Bereich der Feuerwehr aus Süddeutschland kennt, unangetastet lassen. Herkömmlich wäre eine neue allgemeine Dienstpflicht aber gerade nicht, betont Buschmann. Zum anderen lasse das Grundgesetz nur den Wehrdienst und seinen Ersatzdienst zu. "Ersatzdienstpflicht besteht aber nur, wenn Wehrdienstpflicht besteht, also gerade nicht bei Aussetzung der Wehrpflicht."

Das Thema der allgemeinen Dienstpflicht sieht Buschmann damit auch politisch erledigt. Denn die erforderlichen Mehrheiten für eine notwendige Verfassungsänderung seien nicht ersichtlich und die FDP-Bundestagsfraktion würde sich daran auch nicht beteiligen, versichert Buschmann.