Berlin, 23. August 2010

Mehr Datenschutz für Arbeitnehmer

Mit der neuen Regelung dürfen Beschäftigte am Arbeitsplatz künftig nicht mehr heimlich durch Videokameras überwacht werden. Arbeitgeber sollen zwar auch in Zukunft Mitarbeiter kontrollieren dürfen, doch zugleich soll es erschwert werden, Daten ohne Wissen der Beschäftigten zu sammeln. Bereits am Mittwoch soll der entsprechende Gesetzentwurf zum Datenschutz vom Kabinett verabschiedet werden.

Endlich wird Rechtssicherheit geschaffen

Die innenpolitische Sprecherin und stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Gisela Piltz, verweist darauf, dass mit dem Gesetzentwurf zum Arbeitnehmerdatenschutz endlich Rechtsklarheit geschaffen und der Schutz der Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer unmissverständlich in den Mittelpunkt gerückt werde. "Bespitzelungen bis in die Umkleidekabinen hinein werden klipp und klar verboten", so Piltz.

Grundrecht auf auf informationelle Selbstbestimmung wird gestärkt

Der Gesetzentwurf gebe eine klare Leitlinie vor, wonach bei der Abwägung widerstreitender Interessen dem Datenschutz der Vorrang gebühre. "Daher ist die heimliche Videoüberwachung von Arbeitnehmern als unverhältnismäßige Maßnahme generell verboten. Die berechtigten Interessen der Arbeitgeber wie die allgemeine Leistungskontrolle oder auch die Korruptionsbekämpfung dürfen nicht zu einer Aushöhlung der Grundrechte der Arbeitnehmer führen, sondern sind an klare Voraussetzungen geknüpft", erläutert die liberale Innenpolitikerin. Der Gesetzentwurf sorge dafür, dass Arbeitnehmer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gestärkt werden.