Berlin, 11. August 2010

Google Street View: An Datenschutz-Zusagen halten

„Dem Datenschutz muss bei Google Street View höchste Priorität eingeräumt werden“, stellte die Liberale klar. Neben der rechtlichen gebe es auch eine moralische Verpflichtung des Konzerns, nur die Daten zu erheben, die für den Service tatsächlich erforderlich sind und Widerspruchsrechte möglichst verbraucherfreundlich zu gestalten. Identifizierungsmerkmale müssten unverzüglich unkenntlich gemacht werden.

Google Street View bietet im Rahmen des Online-Kartenprogramms Google Maps einen Rundumblick durch öffentliche Straßenzüge in den 20 größten Städten Deutschlands. Im Mai war Google jedoch in die Kritik geraten, als bekannt wurde, dass mit den Kamera-Fahrzeugen des Konzerns auch private WLan-Daten abgegriffen wurden.

Dieses Vorgehen habe deutlich gemacht, dass Google auch vor Rechtsbrüchen nicht zurückschrecke, kritisiert Piltz. „Will sich Google nicht auch noch das letzte Quäntchen Vertrauen verspielen, müssen das geltende Recht und die getroffenen Absprachen bedingungslos eingehalten werden“, fordert sie den Internetriesen auf.

Mieter und Hausbesitzer haben jedoch die Möglichkeit, gegen eine Veröffentlichung bei Google Street View Widerspruch einzulegen. Google hat sich im Gespräch mit dem Verbraucherschutzministerium bereit erklärt, die betreffenden Wohnungen, Häuser und Gärten in seinem Service unkenntlich zu machen. Mehr Informationen und ein Musterformular finden Sie unter den folgenden Links.