NRW-Hochschulen schaffen 90.000 zusätzliche Plätze für Studienanfänger
Das Land Nordrhein-Westfalen hat mit Universitäten und Fachhochschulen die Vereinbarungen zum Hochschulpakt II unterzeichnet. Damit erhalten die Hochschulen einen weiteren Qualitätsschub und können von 2011 bis 2015 etwa 90.000 zusätzliche Studienanfänger aufnehmen. "Es ist wichtig, dass die Hochschulen diese Planungssicherheit behalten", sagte Innovationsminister Andreas Pinkwart (FDP).
1,8 Milliarden Euro aus dem von Bund und Ländern finanzierten Programm sind den Universitäten und Fachhochschulen im Hochschulpakt II zugesichert. Rund 60.000 zusätzliche Anfängerplätze stellen die Universitäten zur Verfügung, mehr als 24.000 Plätze werden an Fach-hochschulen aufgebaut. Hinzu kommen mehr als 6.000 weitere Plätze an Kunst- und Musikhochschulen und staatlich anerkannten privaten Hochschulen.
Mit der Fernuniversität Hagen, die ihre Kapazitäten zuletzt deutlich ausgebaut hat, laufen die Gespräche über den Hochschulpakt noch. Die Universitäten und Fachhochschulen in NRW erhalten 20.000 Euro für jeden Studienanfänger, den sie von 2011 bis 2015 zusätzlich aufnehmen. So werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass in diesem Jahrzehnt auch bei steigender Studiennachfrage und doppeltem Abiturjahrgang im Jahr 2013 jeder Studienanfänger bestmögliche Studienbedingungen vorfindet.
Finanzieren können die Hochschulen mit dem Geld entsprechendes Personal für die Lehre und die Betreuung der Studierenden, die Ausstattung von Laboren und Bibliotheken, Investitionen in die Infrastruktur für Studierende und die Anmietung weiterer Gebäude. Die Hochschulen haben damit begonnen, das wissenschaftliche Personal weiter aufzustocken. Der Hochschulpakt ist wichtige Voraussetzung dafür, dass ingesamt 3.500 zusätzliche Stellen geschaffen werden können.
Zum Erfolg des Hochschulpakts II tragen auch der Bau von vier neuen Fachhochschulen und ein Modernisierungsprogramm bei. Allein an den neuen FHs entstehen 8.500 Studienplätze.
Eine Übersicht der einzelnen Standorte finden Sie hier.














