Derzeit wird sich auf EU-Ebene der Evaluierung der Richtlinie beschäftigt. Bis zum Herbst wird die Kommission hierzu ihren Bericht vorlegen. „Ob die Europäische Union hier mehr Argumente vorweisen kann, bleibt erst einmal abzuwarten“, so die Liberale. Die alte Bundesregierung hatte schon vor dem Bundesverfassungsgericht nicht plausibel darlegen können, warum eine Vorratsdatenspeicherung für die Ermittlungen erforderlich sei. Behauptungen über Sicherheitslücken, die ohne die Vorratsdatenspeicherung bestünden, konnten nicht belegt werden, erinnerte die innenpolitische Sprecherin der FDP- Bundestagsfraktion.
Eines ist für die Fraktionsvize klar: „Eine anlasslose Speicherung und Nutzung aller Telekommunikationsverbindungsdaten ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts endgültig vorbei“. Einen neuen Aufguss des Gesetzes wird es in Deutschland daher nicht geben, ist Piltz überzeugt. Schwerste Kriminalität müsse mit verhältnismäßigen Mitteln zielgenau bekämpft werden, ohne alle Menschen unter Generalverdacht zu stellen, so die Liberale.














